Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

MARKS Transporte ist ein Kurierdienst und wird vertreten durch Johannes Marks, Marienberger Weg 3 in 50767 Köln, nachfolgend „MARKS Transporte“ genannt. Die Leistungen und Angebote von MARKS Transporte erfolgen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung. Den Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird widersprochen. Mündliche Abreden sind nicht getroffen.

2. Grundsätzliches

MARKS Transporte ist ein Kurierdienst für europaweite Transporte. Die Transportaufträge unterliegen den Vertragsbedingungen für Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmen (VBGL) und dem Handelsgesetzbuch (HGB) in der jeweils gültigen Fassung sowie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht im Folgenden abweichende Regelungen getroffen werden. Diese Unterlagen können auf Anfrage gerne zugesandt werden.

Die Transporte erfolgen in erster Linie durch MARKS Transporte als Frachtführer oder seinen Erfüllungsgehilfen. MARKS Transporte ist berechtigt, Transporte auch an andere Frachtführer wie Subunternehmer zu vermitteln.

Befördert werden alle Sendungen, die sich im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) eignen. Die Beförderung von Sendungen, deren Lagerung bzw. Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt oder für die eine besondere behördliche Genehmigung erforderlich ist, sind ausgeschlossen.

Gegenstand des Transportauftrages ist die Abholung und die Ablieferung des Transportgutes an den Empfänger bzw. an einen empfangsberechtigten Dritten. Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung an den Empfänger verlangt, kann die Sendung auch allen anderen Personen, die unter der Empfängeradresse angetroffen werden, übergeben werden.

Das Be- und Entladen des Transportgutes wird vom Auftraggeber durchgeführt bzw. durch den Absender und Empfänger. Der Fahrer hilft nicht beim Be- und Entladen mit, dazu zählt auch die Tragehilfe bei einem Umzugstransport, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

3. Auftragsabwicklung

Der Auftraggeber erteilt ausschließlich schriftlich (per E-Mail, Fax oder über das Kontaktformular der Internetseite www.marks-transporte.de) mit allen Details (Termin, Abhol- und Lieferort, Anzahl, Art, Inhalt, Maße, Gewicht, Eigenschaften des Transportgutes) den Transportauftrag. Mit einer gegenseitigen schriftlichen Auftragsbestätigung z.B. per E-Mail oder Fax kommt der Vertrag zwischen Auftraggeber und MARKS Transporte zustande. Ohne eine vorherige gegenseitige schriftliche Auftragsbestätigung schließt MARKS Transporte alle Leistungen aus.

4. Inhalt und Umfang der Leistungen und Preise

Es gelten die jeweils gültigen Preise, Berechnungsgrundlagen sowie die Beförderungsbedingungen von MARKS Transporte, die auf der Homepage www.marks-transporte.de angezeigt werden. Des Weiteren sind Sondervereinbarungen und Sonderkonditionen, die schriftlich erfolgen müssen, vereinbar. Rechnungsempfänger ist, sofern nicht anders vereinbart, der Auftraggeber. Dies gilt insbesondere dann, wenn der genannte Rechnungsempfänger die Forderung bestreitet.

5. Sicherstellung des Transportgutes

Es obliegt dem Auftraggeber das Transportgut in einer handelsüblichen, transportfähigen Verpackung zu übergeben (z.B. Kartonage, Palette). Mangelhaft verpacktes bzw. unverpacktes Transportgut wird auf Wunsch transportiert, jedoch wird hierfür keine Haftung übernommen. Bei empfindlichen und zerbrechlichen Gütern (z.B. Glas, Elektronik) muss die Verpackung und die Kennzeichnung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen vom Auftraggeber bzw. Versender vorgenommen werden.

6. Zollabfertigung

Der Versender muss alle erforderlichen Dokumente mit dem Transportgut übergeben. In diesem Falle kann MARKS Transporte als Zollagent mit der Zollabfertigung beauftragt werden. Weitere Bestimmungen für die Zollabfertigung sind in der VBGL geregelt.

7. Auslieferung, Rücksendung bei Unzustellbarkeit

Die Auslieferung des übernommenen Transportgutes erfolgt gegen Empfangsquittung an den vom Versender bezeichneten Empfänger zur angegebenen Zustelladresse. Vergebliche Fahrten sowie Warte- oder Ladezeiten und wiederholt€e Zustellversuche sowie Lieferungen an alternative Lieferadressen werden berechnet. Ebenso die Rücklieferung einer unzustellbaren Sendung.

8. Gewährleistung

Erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind bei der Annahme des Transportgutes durch den Empfänger sofort gegenüber MARKS Transporte auf dem Abliefernachweis schriftlich zu vermerken. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tage nach Lieferdatum bei MARKS Transporte schriftlich anzuzeigen.

Allgemeine Vorbehalte, wie z.B. „nicht kontrolliert“ oder ,,unter Vorbehalt“ bei der Annahme gelten nicht als Anzeige von Fehlmengen oder Schäden. MARKS Transporte ist nicht verpflichtet, genaue Mengen beim Erhalt von Transportgut zu kontrollieren, wenn eine Zählung nicht zumutbar ist.

9. Liefer- und Leistungsfrist

Die Annahme des Transportauftrages erfolgt bei schriftlicher Buchungsbestätigung, spätestens bei Übernahme des Transportgutes.

Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder von Ereignisse, welche die Durchführung der Leistung wesentlich erschweren bzw. unmöglich machen, entbinden MARKS Transporte von jeder Laufzeitzusage. Dies gilt insbesondere bei ungünstigen Wetterverhältnissen, Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnung, außergewöhnlichen Verkehrsverhältnissen oder mangelnder/fehlender Dokumentation bei der Auftragserteilung seitens des Auftraggebers.

In diesen Fällen ist MARKS Transporte berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Vertragsbestandteils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzugsschäden sind von der Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit von MARKS Transporte, die seitens des Anspruchstellers nachzuweisen ist.

10. Versand und Gefahrenübergang

Die Haftung für das Transportgut beginnt mit dem Moment der abgeschlossenen Übergabe an MARKS Transporte. Falls der Versand ohne Verschulden des Frachtführers unmöglich wird bzw. sich verzögert, geht die Haftung wieder auf den Auftraggeber über.

11. Haftung nach VBGL

Für das Transportgut besteht eine Transportversicherung in Höhe von 40 Sonderziehungsrechte (SZR) pro kg Fracht, dies entspricht ca. 50 Euro je Kilogramm. Eine Zusatzversicherung bei handelsüblicher Verpackung ist möglich.

Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, welche der jeweilige Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden kann bzw. deren Folgen er nicht abwenden kann. Weitere Haftungsausschlüsse nach § 427 HGB bleiben unberührt. MARKS Transporte kann die Haftung insbesondere für Schäden an Umzugsgütern verweigern, wenn diese vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten selbst ein- bzw. ausgeladen wurden.

Für Funktionsstörungen elektronischer Geräte haftet MARKS Transporte bzw. der Frachtführer nur wenn der Anspruchsteller nachweisen kann, dass der Schaden auf Verschulden von MARKS Transporte bzw. des Frachtführers beruht. Bei Filmen, Datenträgern u.ä. ist die Haftung auf den Materialwert des Transportgutes beschränkt. Gefahrgut, Wertgegenstände, Schmuck usw. erfordern eine zusätzliche Transportversicherung. MARKS Transporte haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden.

Eine Transportversicherung für Schäden oder Verlust an Kraftfahrzeugen, die mit einem Anhänger transportiert werden, besteht nicht. Diese muss vom Auftraggeber rechtzeitig vor dem Transport angefragt und von MARKS Transporte bei seinem Versicherer gesondert beantragt werden. Für diesen Versicherungsschutz kann MARKS Transporte eine Gebühr verlangen.

Die Haftung von MARKS Transporte wegen Verlust oder Beschädigung ist bei Möbel- bzw. Umzugstransporte auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung von MARKS Transporte auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet MARKS Transporte wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.

Hat MARKS Transporte für Verlust des Umzugsgutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maßgeblich ist der Wert des Gutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.

12. Zahlung

Die Zahlung der voraussichtlichen Rechnungssumme erfolgt wahlweise in Bar, per Kartenzahlung (EC-Karte/Maestro, Visa, VPay, MasterCard und American Express), per Apple Pay / NFC beim Fahrer oder auf Rechnung (nur nach vorheriger Absprache, vorzugsweise bei Firmen und Behörden) an der Startadresse (Absender). In Einzelfällen behält sich MARKS Transporte vor, bei größeren Rechnungssummen oder einer weit entfernten Startadresse eine Anzahlung zur Leistung zu verlangen. Ob ein Transport auf Rechnung bezahlt werden kann entscheidet MARKS Transporte vor der Auftragsannahme. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform bzw. sind dem Rechnungstext zu entnehmen.

Zahlt der Auftraggeber auch nach Erhalt einer Zahlungserinnerung (1. Mahnung) nicht, kann MARKS Transporte für die Zahlungsaufforderung (2. Mahnung) Mahnkosten erheben. Darüber hinaus trägt der Schuldner alle Kosten, die für die erforderlichen Maßnahmen zur Betreibung des offenen Betrages notwendig sind.

Reklamationen zur Rechnung müssen vom Auftraggeber schriftlich innerhalb von 14 Tage nach Rechnungsdatum gegenüber MARKS Transporte geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist gilt die Rechnung als anerkannt.

MARKS Transporte ist berechtigt, trotz anders lautender Anweisungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist MARKS Transporte berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

13. Pfandrecht

MARKS Transporte kann vom Pfandrecht gemäß § 464 HGB Gebrauch machen und das Transportgut einbehalten, falls der Auftraggeber spätestens an der Zieladresse keine oder nur teilweise Zahlung leistet.

14. Stornierung

Verbindlich gebuchte Transportaufträge, die durch Verschulden oder Stornierung des Auftraggebers nicht zustande gekommen sind, sind im vollen Umfang zu vergüten. Ausgenommen hiervon sind Aufträge, die mindestens 5 Tage vor Transportbeginn storniert wurden, diese werden mit 25% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt. Bereits erbrachte Leistungen, wie zB. die Buchung einer Übernachtung, bezahlte Mautgebühren oder Fährtickets, sind vom Auftraggeber im vollen Umfang zu bezahlen. Stornierungen müssen schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen. MARKS Transporte behält sich vor, von Buchungen zurückzutreten, bei denen Änderungen vorliegen, diese aber nicht bestätigt worden sind.

15. Verjährung, Gerichtsstand

Sämtliche Ansprüche gegen MARKS Transporte, von MARKS Transporte beauftragte Frachtführer und Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren nach einem Jahr, bei Vorsatz nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des Transportgutes, spätestens mit der Fälligkeit des Anspruches, bei Verlust mit der Kenntnisnahme des Verlustes.

Der Vermittlungsauftrag sowie die vermittelten Transportaufträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von MARKS Transporte. Für alle Rechtsstreitigkeiten wird ausdrücklich der Gerichtsstand Köln vereinbart.

16. Datenschutz

MARKS Transporte ist berechtigt, die im Zusammenhang mit den in Auftrag gegebenen Transporten anfallenden personenbezogenen Absender- und Kundendaten sowie die Entgelt- und Zusatzdaten selbst oder durch Dritte elektronisch zu erfassen, zu speichern, zu bearbeiten, oder in dem zur Erfüllung notwendigen Umfang an Dritte zu übermitteln. Die Rechte des Betreffenden nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung oder Widerspruch im Hinblick auf gespeicherte personenbezogene Daten können unabhängig vom Ort der Speicherung bei MARKS Transporte geltend gemacht werden.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. In diesem Falle tritt die gesetzliche Regelung an die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung. Das gleiche gilt für fehlenden Bestimmungen.

18. Hinweis

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den Vertragsbedingungen für Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmen (VBGL) sind jederzeit im Internet auf der Homepage von MARKS Transporte einsehbar: www.marks-transporte.de. Sie werden bei Bedarf gerne zugesandt.

Nach oben scrollen