Nachweispflichtige Sendungen
Gerne überbringen wir Ihre Dokumente diskret zum Empfänger und senden Ihnen auf Wunsch eine Empfangsbestätigung zu, gerne auch sofort per E-Mail.
Eine, mittels eines Einwurfeinschreibens oder eines Einschreiben-Rückschein zugestellte Kündigung gilt als nicht rechtssicher zugestellt, da der Zugang der Kündigung (der Inhalt des Briefes) nicht beweisbar ist.
Die vom Gesetzgeber erlassenen Regelungen für eine rechtssichere Zustellung (wie z.B. eine Öffentliche Zustellung oder eine Ersatzzustellung durch Niederlegung durch einen Gerichtsvollzieher) sind in vielen Fällen nur schwer anwendbar. Oft scheitert die rechtssichere Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher an der erforderlichen Flexibilität und dem zur Verfügung stehenden Zeitfenster (Frist).
Wir können Ihre Dokumente innerhalb der erforderlichen Frist rechtssicher dem Empfänger zustellen und werden dies durch eine persönliche Unterschrift des Empfängers oder eines Vertretungsberechtigten bestätigen lassen.
Unser Kurierdienst bringt Ihre Aktenordner zu Ihrem Steuerberater, Rechtsanwalt oder anderen Projektmitarbeiter zur weiteren Bearbeitung.
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